Ärztliche Beratung
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
Im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schildern Sie Ihre
gesundheitliche Lage und besondere mütterspezifische Belastungen. Stellt
die Ärztin oder der Arzt die Voraussetzungen für eine stationäre
Vorsorge- oder Reha-Maßnahme nach § 24 bzw. § 41 SGB fest, bekommen Sie
eine Verordnung (Attest) für eine Kur. Wenn Ihr Kind/ Ihre Kinder Sie
zur Kur begleiten sollen, muß dies auf Ihrer Verordnung vermerkt werden.
Falls Ihre Kinder behandlungsbedürftig sind, benötigen Sie eine
Verordnung vom Kinderarzt.
Mit diesen Unterlagen können Sie einen Antrag auf Bewilligung der
Kurmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn Sie dabei Hilfe
benötigen, können Sie sich an eine Kurberatungsstelle in Ihrer Nähe
wenden. Dort unterstützen Sie erfahrene Sozialarbeiter*innen auch dabei,
die für Sie passende stationäre Gesundheitsmaßnahme zu finden. Ob die
Kur bewilligt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse. Falls Ihr Antrag
abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlagen. Auch dabei kann Ihnen
die Beratungsstelle helfen.