Erste Schritte

Eine Beratungssituation zwischen Ärztin und Patientin

Ärztliche Beratung

Sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis

Im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schildern Sie Ihre gesundheitliche Lage und besondere Belastungen. Stellt die Ärztin oder der Arzt die Voraussetzungen für eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme nach § 24 bzw. § 41 SGB fest, bekommen Sie eine Verordnung (Attest) für eine Kur.

Mit diesen Unterlagen gehen Sie zu einer Beratungsstelle. Dort unterstützen Sie erfahrene Sozialarbeiterinnen dabei, die für Sie passende stationäre Gesundheitsmaßnahme zu finden. Ob die Kur bewilligt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, hilft Ihnen die Beratungsstelle auch beim Einlegen eines Widerspruchs.

Schritt für Schritt

In fünf Schritten zurück ins Leben

Schritt 1

Heilsamen Abstand zur Situation schaffen

Schritt 2

Eigene Bedürfnisse wieder wahrnehmen

Schritt 3

Stabilisierung der eigenen Gesundheit

Schritt 4

Austausch mit anderen Betroffenen

Schritt 5

Stärkung und Kraft schöpfen für den weiteren Weg

Für Frauen und Mütter

Das Besondere an unseren Kuren für Sie auf einen Blick

Standorte

In Loßburg (im Schwarzwald), in Bad Wurzach (in Oberschwaben) und in Scheidegg (im Allgäu).

Erfahrung

Wir blicken zurück auf 70 Jahre Erfahrung in der Versorgung und Rehabilitierung von Frauen und Müttern.

Zufriedenheit

Wir sind stolz auf die Zufriedenheit von 98 % unserer Patientinnen.

Qualität

Wir lassen uns regelmäßig zertifizieren, unter anderem nach dem Qualitäts-Siegel des Müttergenesungswerks.

Symbol: Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, um eine Kur zu beantragen? Wann ist die Anreise? Wie sind die Betreuungszeiten der Kinderbetreuung? Bekomme ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber und die Schule? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier: