Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.muettergenesung-kur.de.
Allgemeines
Wir setzen uns für eine barrierearme und nutzungsfreundliche Gestaltung unserer Website ein, um allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Möglichkeiten – einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen.
Die Umsetzung orientiert sich an den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den internationalen Richtlinien der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend barrierefrei. Viele Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.2 wurden bereits umgesetzt. Dazu zählen unter anderem:
- semantische HTML-Struktur für assistive Technologien
- vollständige Tastaturbedienbarkeit
- ausreichende Farbkontraste
- skalierbare Texte ohne Layoutverlust
- Alternativtexte für Bilder
- verständliche Sprache
Geplante Verbesserungen
Wir überprüfen die Website regelmäßig auf mögliche Barrieren und sind bestrebt, noch bestehende Hürden schrittweise abzubauen. Unser Ziel ist es, allen Nutzer*innen einen möglichst barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung unserer digitalen Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte schreiben Sie an:
Evangelische Müttergenesung Württemberg gGmbH
E-Mail: info@muettergenesung-kur.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand: Juni 2025
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, um eine Kur zu beantragen? Wann ist die Anreise? Wie sind die Betreuungszeiten der Kinderbetreuung? Bekomme ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber und die Schule? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier: